top of page

Kinderparadies Kleingarten?

 

Vom Senat und dem damaligen Senator Michael Müller, jetzt Regierender Bürgermeister Berlins, wird in der Broschüre „Das bunte Grün – Kleingärten in Berlin“ ein schönes Bild von der Kinder- und Familienfreundlichkeit in den landeseigenen Kleingärten gezeigt (S. 24/25 und S. 30/31)

In der Realität sieht es leider manchmal ganz anders aus!

 

Die Verwaltungsvorschriften von 2009 seien leider ein "Papiertiger", O-Ton der Autorin, an die sich weder die Bezirkämter noch Bezirksverbände halten müssen. 

Da sowohl Bezirksamt als auch Kleingartenverband davon ausgingen, bei einem Baumhaus handele es sich zweifelsfrei um ein Kinderspielhaus, dass aber hier die zulässigen Höchstmaße überschritten worden sind, wiesen wir das Bezirksamt und den Bezirksverband darauf hin, dass entsprechend den seit 2009 geltenden Verwaltungsvorschriften und dem dort ein aufgeführten verbindlichen Musterpachtvertrag die vorherigen Größenbegrenzungen für Kinderspielhäuser entfallen sind. Sowohl vom Bezirksamt als auch vom Vorstand des Bezirksverbandes der Kleingärtner bekamen wir zu hören, dass man diese Verwaltungsvorschriften der Senatsverwaltung in Tempelhof-Schöneberg nicht umsetzen will.

Auch der Beschluss der BVV wurde ignoriert. Wir dürfen zwar einen Pool mit 3,60m Durchmesser aufstellen, aber bei Baumhäusern sei die Kleingärtnerische Nutzung nicht mehr gewährleistet.

Die Klagen, Begründungen, Urteile, die Schreiben des Bezirksverbandes, des Bezirkamtes, des Petitionsausschusses finded Ihr, bei Interesse ;-) auf unserer Seite Baumhaus-Samoa.de 

 

 

bottom of page